STAND Juli 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Messeaussteller auf der Artfusion-Expo

Inhaltsverzeichnis
  1. Rauchverbot

  2. Musik und Audio-Wiedergabe

  3. Widerrufsrecht

  4. Verbot von Küchengeräten und stromintensiven Geräten

  5. Essensverbot am Stand

  6. Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsvorschriften

  7. Sanktionen bei Verstößen

  8. Mitarbeiten von Besuchern, Begleitpersonen und Gästen

  9. Brandschutz

  10. Vorzeitiges Abbauen des Messestandes oder Verlassen der Messe
 
1. Rauchverbot

Das Rauchen ist innerhalb der gesamten Messehalle strengstens untersagt, insbesondere an den Ständen. Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Raucherzonen außerhalb des Gebäudes.

 
2. Musik und Audio-Wiedergabe

Das Abspielen von Musik oder anderen Audiodateien, die GEMA-pflichtig sind, ist an den Ständen nicht gestattet. Sollten Sie dennoch Musik verwenden, müssen Sie sicherstellen, dass diese GEMA-frei ist oder eine entsprechende Lizenz nachweisen können.

 

3. Verbot von Küchengeräten und stromintensiven Geräten

Aus Sicherheitsgründen ist die Nutzung von Küchengeräten sowie allen Geräten, die eine hohe Stromlast verursachen, untersagt. Dies umfasst unter anderem Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Mikrowellen und andere Elektrogeräte, die über den normalen Standbetrieb hinausgehen.

 

4. Verbot von brennbaren Materialien

Es ist strengstens verboten, Feuer oder brennbare Materialien am Stand zu verwenden oder zu lagern. Dazu zählen unter anderem offene Flammen, Kerzen, Feuerwerkskörper und leicht entflammbare Dekorationsmaterialien.

 

5. Essensverbot am Stand

Der Verzehr von Speisen am Stand ist nicht gestattet. Bitte nutzen Sie die ausgewiesenen Essbereiche, um Ihre Mahlzeiten einzunehmen.

 
6. Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsvorschriften

Alle Aussteller sind verpflichtet, die allgemeinen Sicherheitsvorschriften der Messe einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass ihre Stände den geltenden Bestimmungen entsprechen. Dies betrifft insbesondere Fluchtwege, Brandschutz und den Umgang mit elektrischen Anlagen.

 
7. Sanktionen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung behält sich der Veranstalter das Recht vor, entsprechende Sanktionen zu ergreifen. Dies kann von einer mündlichen Verwarnung, zum Ausschluss von der Messe, bis hin zu einer Geldstrafe reichen.

 
8. Mitarbeiten von Besuchern, Begleitpersonen und Gästen

Besucher, Begleitpersonen und Gäste von Ausstellern sind nicht berechtigt, Tätigkeiten für die Ausstellenden auf der Messe auszuüben. Der Einsatz von Personen, die nicht als offizielle Mitarbeiter gemeldet sind, ist untersagt und kann eine Geldstrafe von bis zu 10000€ nach sich ziehen.

 
9. Brandschutz

Im Brandfall dürfen verwendete Materialien das Feuer nicht unterstützen; alle eingesetzten Stoffe müssen daher der B1-Norm entsprechen. Falls dies nicht der Fall ist, bitten wir um Imprägnierung der Stoffe mit Brandschutzimprägnierungsspray (online oder im Fachhandel erhältlich). Bitte berücksichtigen Sie ebenfalls die allgemeine Hausordnung der Emslandhallen, diese ist auf der Website der Emslandhallen unter den AGBs zu finden.

 
10. Vorzeitiges Abbauen des Messestandes oder Verlassen der Messe

Das vorzeitige Abbauen des Messestandes oder vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung ist nicht gestattet. Jeder Aussteller verpflichtet sich, seinen Messestand für die gesamte Dauer der Veranstaltung zu betreiben. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 10000 € bestraft.

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