STAND Juli 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Messeaussteller auf der Artfusion-Expo
Inhaltsverzeichnis
Rauchverbot
Musik und Audio-Wiedergabe
Widerrufsrecht
Verbot von Küchengeräten und stromintensiven Geräten
Essensverbot am Stand
Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsvorschriften
Sanktionen bei Verstößen
Mitarbeiten von Besuchern, Begleitpersonen und Gästen
Brandschutz
- Vorzeitiges Abbauen des Messestandes oder Verlassen der Messe
1. Rauchverbot
Das Rauchen ist innerhalb der gesamten Messehalle strengstens untersagt, insbesondere an den Ständen. Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Raucherzonen außerhalb des Gebäudes.
2. Musik und Audio-Wiedergabe
Das Abspielen von Musik oder anderen Audiodateien, die GEMA-pflichtig sind, ist an den Ständen nicht gestattet. Sollten Sie dennoch Musik verwenden, müssen Sie sicherstellen, dass diese GEMA-frei ist oder eine entsprechende Lizenz nachweisen können.
3. Verbot von Küchengeräten und stromintensiven Geräten
Aus Sicherheitsgründen ist die Nutzung von Küchengeräten sowie allen Geräten, die eine hohe Stromlast verursachen, untersagt. Dies umfasst unter anderem Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Mikrowellen und andere Elektrogeräte, die über den normalen Standbetrieb hinausgehen.
4. Verbot von brennbaren Materialien
Es ist strengstens verboten, Feuer oder brennbare Materialien am Stand zu verwenden oder zu lagern. Dazu zählen unter anderem offene Flammen, Kerzen, Feuerwerkskörper und leicht entflammbare Dekorationsmaterialien.
5. Essensverbot am Stand
Der Verzehr von Speisen am Stand ist nicht gestattet. Bitte nutzen Sie die ausgewiesenen Essbereiche, um Ihre Mahlzeiten einzunehmen.
6. Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsvorschriften
Alle Aussteller sind verpflichtet, die allgemeinen Sicherheitsvorschriften der Messe einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass ihre Stände den geltenden Bestimmungen entsprechen. Dies betrifft insbesondere Fluchtwege, Brandschutz und den Umgang mit elektrischen Anlagen.
7. Sanktionen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung behält sich der Veranstalter das Recht vor, entsprechende Sanktionen zu ergreifen. Dies kann von einer mündlichen Verwarnung, zum Ausschluss von der Messe, bis hin zu einer Geldstrafe reichen.
8. Mitarbeiten von Besuchern, Begleitpersonen und Gästen
Besucher, Begleitpersonen und Gäste von Ausstellern sind nicht berechtigt, Tätigkeiten für die Ausstellenden auf der Messe auszuüben. Der Einsatz von Personen, die nicht als offizielle Mitarbeiter gemeldet sind, ist untersagt und kann eine Geldstrafe von bis zu 10000€ nach sich ziehen.
9. Brandschutz
Im Brandfall dürfen verwendete Materialien das Feuer nicht unterstützen; alle eingesetzten Stoffe müssen daher der B1-Norm entsprechen. Falls dies nicht der Fall ist, bitten wir um Imprägnierung der Stoffe mit Brandschutzimprägnierungsspray (online oder im Fachhandel erhältlich). Bitte berücksichtigen Sie ebenfalls die allgemeine Hausordnung der Emslandhallen, diese ist auf der Website der Emslandhallen unter den AGBs zu finden.
10. Vorzeitiges Abbauen des Messestandes oder Verlassen der Messe
Das vorzeitige Abbauen des Messestandes oder vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung ist nicht gestattet. Jeder Aussteller verpflichtet sich, seinen Messestand für die gesamte Dauer der Veranstaltung zu betreiben. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 10000 € bestraft.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Gemeinsam sorgen wir für eine sichere und erfolgreiche Tattoo- und Beauty-Expo.